#Wiesbaden kippt #Bezahlkarte
#Geflüchtete sollen unbegrenzt Bargeld abheben dürfen
Von Yağmur Ekim #Çay
In Wiesbaden soll künftig eine unbegrenzte Bargeldabhebung für Geflüchtete möglich sein. Dafür sprach sich vergangene Woche der Wiesbadener Ausschuss für Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie der Stadtverordnetenversammlung aus
https://www.taz.de/!6063768
@norbert_renner gut so...
#Protip: Menschen können lt. @BaFin ungeachtet des Aufenthaltsstatusses ein #Bezahlkonto beantragen welches als #Girokonto funktioniert.
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html
@kkarhan ja, ist dann die Bezahlkarte ein Zahlungskonto ? Denn: „Sofern vereinbart, kann die Bank das Basiskonto mit einer Kündigungsfrist (von mindestens zwei Monaten) kündigen, wenn
der Kontoinhaber ein weiteres Zahlungskonto im Geltungsbereich dieses Gesetzes eröffnet hat, das von ihm genutzt werden kann“
@mit_scharf ja, eine #Bezahlkarte ist kein #Zahlungskonto!
@kkarhan danke für die Ergänzung
@mit_scharf np.
Steht alles in der FAQ der @BaFin die ich verlinkt hatte:
https://infosec.space/@kkarhan/113953505640960680
@kkarhan ja das steht da auch bestimmt alles. Hab ich auch versucht heraus zu finden aber mir fehlt es an den richtigen Begrifflichkeit. Das Wort „Bezahlkarte“ kommt in der FAQ nicht vor. Also bestimmt sogar schon, aber wenn dann halt unter dem „richtigen Namen“ den ich nicht kenne.
@mit_scharf nun, die "#Bezahlkarte" hat nichts mit dem #Basiskonto zu tun!
D.h. reguläre #Lastschrift bzw. #Bankeinzug (#debit)-Zahlubg geht damit problemlos.
Natürlich würde es bei besonders großen Beträgen bzw. Umsätzen gem. @BaFin - Regularien Nachfragen geben, um #Geldwäsche zu bekämpfen, aber das dürfte wohl quasi nie auf Betroffene zutreffen...