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#Wiesbaden kippt #Bezahlkarte

#Geflüchtete sollen un­be­grenzt Bargeld abheben dürfen

Von Yağmur Ekim #Çay

In Wiesbaden soll künftig eine unbegrenzte Bargeldabhebung für Geflüchtete möglich sein. Dafür sprach sich vergangene Woche der Wiesbadener Ausschuss für Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie der Stadtverordnetenversammlung aus
taz.de/!6063768

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH · Wiesbaden kippt BezahlkarteGeflüchtete sollen unbegrenzt Bargeld abheben dürfen
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@kkarhan ja, ist dann die Bezahlkarte ein Zahlungskonto ? Denn: „Sofern vereinbart, kann die Bank das Basiskonto mit einer Kündigungsfrist (von mindestens zwei Monaten) kündigen, wenn

der Kontoinhaber ein weiteres Zahlungskonto im Geltungsbereich dieses Gesetzes eröffnet hat, das von ihm genutzt werden kann“

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@mit_scharf ja, eine ist kein !

infosec.space/@kkarhan/1139535

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@kkarhan danke für die Ergänzung

Quiet public

@mit_scharf np.

Steht alles in der FAQ der @BaFin die ich verlinkt hatte:
infosec.space/@kkarhan/1139535

Quiet public

@kkarhan ja das steht da auch bestimmt alles. Hab ich auch versucht heraus zu finden aber mir fehlt es an den richtigen Begrifflichkeit. Das Wort „Bezahlkarte“ kommt in der FAQ nicht vor. Also bestimmt sogar schon, aber wenn dann halt unter dem „richtigen Namen“ den ich nicht kenne.

@mit_scharf nun, die "" hat nichts mit dem zu tun!

  • Der Bezahlkarte wird kein vollwertiges Konto zugeordnet, wohingegen Basiskonten sofern nicht explizit andersbgewünscht ne normale -Karte bekommen!

D.h. reguläre bzw. ()-Zahlubg geht damit problemlos.

  • Ubmnd anders als die rein zur und hervorgebrachte Bezahlkarte hat jene Karte erstmal keine Limits abgesehen vom Kontostand...

Natürlich würde es bei besonders großen Beträgen bzw. Umsätzen gem. @BaFin - Regularien Nachfragen geben, um zu bekämpfen, aber das dürfte wohl quasi nie auf Betroffene zutreffen...